Geschäftsordnung

Sie können sich die Geschäftsordnung des InGeoForum als PDF-Datei herunterladen.

Präambel

Informationssysteme gewinnen zunehmende Bedeutung hinsichtlich der wirksamen Unterstützung von Entscheidungsträgern und zur Befriedigung des Informationsbedarfs von Wirtschaft und Bevölkerung. In diesem generellen Trend nehmen die sogenannten Geoinformationssysteme eine besondere Rolle ein. Sie stellen computergestützt Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung, die auf räumlichen Zusammenhängen und räumlicher Infrastruktur basieren. Anwendungen finden sich gleichermaßen im Bereich öffentliche Planung und Verwaltung, im Umweltschutz, in der Telekommunikation, bei der Ver- und Entsorgung, im Marketing, usw.

Die in den Geoinformationssystemen erfaßten und genutzten Daten bilden ein weit verteiltes Informationsvolumen, dessen Inhalt und Nutzbarkeit derzeit für breite Anwendungskreise nur unzulänglich bekannt und verfügbar sind. Sie müßten vielmehr in ein Informationsnetz eingebracht und für breite Nutzerkreise vermarktet werden.

Der offensichtliche Handlungsbedarf hat die Ingenieurkammer Hessen, das Hessische Landesvermessungsamt, die Hessische Technologiestiftung, das Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung und das Geodätische Institut der Technischen Hochschule Darmstadt bewogen, einen Initiativkreis Geodatenmarkt zu gründen. Der Initiativkreis hat sich mit der Analyse des relativ neuen Marktes befaßt und Möglichkeiten der verbesserten Marktfähigkeit des Wirtschaftsgutes Geodaten für Hessen entwickelt.

Als eines der wichtigsten Ergebnisse der Arbeiten des Initiativkreises wird das Informations- und Kooperationsforum für Geodaten eingerichtet.

§ 1

Bezeichnung, Dauer

  1. Das Forum wird vom ZGDV e.V. unter der Bezeichnung "Informations- und Kooperationsforum für Geodaten" (Kurzbezeichnung InGeoForum oder IGF) eingerichtet. Es ist eine im Rahmen der ZGDV-Satzung und nach der Richtlinienkompetenz des ZGDV-Vorstandes eigenständig operierende Einrichtung des ZGDV e.V.

  2. Das InGeoForum ist gemäß der Satzung des ZGDV e.V. selbstlos tätig; es verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

  3. Die Geschäftsstelle des InGeoForum wird in Darmstadt eingerichtet. Das InGeoForum unterhält ein Büro beim ZGDV e.V. in Darmstadt und ggf. Büros an anderen Orten.

  4. Das InGeoForum ist auf unbestimmte Zeit eingerichtet.

§ 2

Aufgaben

  1. Das InGeoForum verfolgt die folgenden Ziele im Rahmen der Satzung des ZGDV e.V.:

    • die Förderung von Kooperationen zwischen Anbietern und Nutzern sogenannter Geodaten,

    • die Erforschung und Förderung von Geodaten-Anwendungsbereichen mit Wirkung für die regionalen Wirtschaftsräume, sowie

    • die allgemeine Förderung der Nutzung und Weitergabe von Geodaten im Rahmen politischer wie wirtschaftlich relevanter Ziele.

      Grundsätzliches Ziel ist die Unterstützung des Aufbaus einer Nationalen Infrastruktur für Geodaten.

      Das InGeoForum verfolgt damit ideelle Belange seiner Mitglieder.

  2. Im Einzelnen ergeben sich für das InGeoForum die folgenden Aufgaben:

    • Entwicklung von strategischen Planungen für Wachstum, technischen Wandel, Markttrends, makroökonomische Fragestellungen des Geodaten-Marktes,

    • Entwicklung und Weiterentwicklung eines Systems für die umfassende Information über verfügbare Geodaten, deren Preise, Qualität, Nutzbarkeit und Eignung,

    • Vermittlung von Informationen über verfügbare Geodaten, deren Preise, Qualität, Nutzbarkeit und Eignung,

    • Durchführung von Informationsveranstaltungen und Anwenderseminaren für Mitglieder und von ihnen benannte Personen,

    • Durchführung von Demonstrations- und Informationsveranstaltungen auf dem Gebiet der Nutzung und Verbreitung von Geodaten,

    • Durchführung und Betreuung von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf dem Gebiet der Nutzung und Verbreitung von Geodaten im vorwettbewerblichen Sektor,

    • Aus-, Fort- und Weiterbildung von Berufstätigen und sonstigen Personen auf dem Gebiet der Nutzung und Verbreitung von Geodaten,

    • Ausbildung von Studenten und anderen Auszubildenden auf dem Gebiet der Nutzung und Verbreitung von Geodaten.

  3. Die Mittel des InGeoForum dürfen nur für den satzungsgemäßen Zweck des ZGDV e.V. und zur Erreichung der unter §2 (1.) (2.) genannten Ziele verwendet werden.

    Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des ZGDV e.V. bzw. des InGeoForum. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Forums fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Höhe angemessener Vergütungen bestimmt die Geschäftsführung des InGeoForum. Für Mitarbeiter des InGeoForum gelten die Vergütungsrichtlinien des ZGDV e.V.

  4. Das InGeoForum arbeitet mindestens kostendeckend und erhält keine Zuschüsse vom ZGDV e.V.

  5. Darüber hinaus strebt das InGeoForum eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Landesregierung und den regionalen Behörden, sowie anderen mit den einschlägigen wirtschaftlichen und technologischen Fragestellungen befaßten Institutionen, auch in anderen Regionen und in anderen Bundesländern, an.

§ 3

InGeoForum-Mitglieder

  1. Die InGeoForum-Mitgliedschaft wird als besondere Form einer ZGDV-Forum-Mitgliedschaft konstituiert.

  2. Die Institutionen des Initiativkreises Geodatenmarkt sind Gründungs- bzw. Stamm-Mitglieder des InGeoForum.

  3. Als InGeoForum-Mitglieder können juristische und natürliche Personen aufgenommen werden, deren fachliche oder ideelle Interessen oder Belange in Zusammenhang mit dem satzungsgemäßen Zweck des ZGDV e.V. und des InGeoForum stehen. Natürliche Personen sollen aber nur dann aufgenommen werden, wenn dies durch ihre berufliche Stellung und Qualifikation besonders gerechtfertigt ist.

  4. Die ordentlichen Mitglieder des ZGDV e.V. sind nicht automatisch Mitglieder des InGeoForum. Eine Mitgliedschaft kann auf Wunsch zu einem ermäßigten Beitragssatz (siehe Beitragsordnung) gewährt werden. Der Vorstandsvorsitzende des ZGDV ist qua Amt und ohne Beiträge Mitglied im InGeoForum.

  5. Es gibt 4 Formen der Mitwirkung (Mitgliedschaft) im InGeoForum für öffentliche und private Dateninhaber und Datennutzer sowie Institutionen, die an der Unterstützung und Entwicklung des Geodatenmarktes interessiert sind:

    • Gründungsmitglieder,

    • Ordentliche Mitglieder,

    • Assoziierte Mitglieder der Verwaltung und Wirtschaft,

    • Assoziierte Hochschulen, Universitäten und Verbände.

§ 4

Beginn und Ende der InGeoForum-Mitgliedschaft

  1. Der Antrag auf Aufnahme in das InGeoForum muß schriftlich an die Geschäftsführung erfolgen. Die Geschäftsführung des InGeoForum entscheidet im Einvernehmen mit dem Vorstand des ZGDV e.V. über die Aufnahme. Die InGeoForum-Mitgliedschaft wird wirksam mit der Zahlung des ersten InGeoForum-Mitgliedsbeitrages.

  2. Die InGeoForum-Mitgliedschaft dauert mindestens zwei Jahre und verlängert sich ohne wirksame Kündigung um jeweils zwei Jahre (InGeoForum-Mitgliedschaftszeitraum).

  3. Die InGeoForum-Mitgliedschaft endet:

    • bei juristischen Personen mit deren Auflösung,

    • nach schriftlicher Kündigung 3 Monate zum Ende des Mitgliedszeitraumes; die Kündigung muß durch eingeschriebenen Brief an die Geschäftsführung des InGeoForum und nachrichtlich an den ZGDV-Vorstand gerichtet werden.

    • durch Beschluß der InGeoForum-Vollversammlung, wenn das Verbleiben des InGeoForum-Mitgliedes das Ansehen oder die Interessen des InGeoForum schädigen würde,

    • durch Beschluß der Mitgliederversammlung des ZGDV e.V., wenn das Verbleiben des InGeoForum-Mitgliedes das Ansehen oder die Interessen des ZGDV e.V. schädigen würde,

    • bei InGeoForum-Mitgliedern, die sich mit mehr als einem Jahresbeitrag in Zahlungsverzug befinden,

    • durch eine Sonderkündigung des InGeoForum-Mitgliedes innerhalb von 4 Wochen nach einer eventuellen Beitragserhöhung durch die InGeoForum-Vollversammlung,

  4. Im Falle der Beendigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf Rückzahlung von Beiträgen oder anteiligem Vermögen.

§ 5

Rechte und Pflichten der InGeoForum-Mitglieder

  1. Die Rechte und Pflichten der InGeoForum-Mitglieder richten sich nach der Geschäftsordnung des InGeoForum.

  2. Die InGeoForum-Mitglieder sind in ihren geschäftlichen Aktivitäten frei.

  3. Die InGeoForum-Mitglieder haben in dieser Eigenschaft keinen Anspruch an das Vermögen des ZGDV e.V. oder auf Rückzahlung geleisteter Beiträge.

  4. Die InGeoForum-Mitglieder sind gehalten, das InGeoForum bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen.

  5. Die Mitglieder sind gehalten, in ihrem Handeln die vertrauensvolle Zusammenarbeit untereinander zur Förderung der Ziele des InGeoForum zu gewährleisten.

  6. Weitere Rechte und Pflichten werden aus der Mitgliedschaft im InGeoForum nicht begründet.

§ 6

InGeoForum-Mitgliedsbeiträge und Kostenaufbringung

  1. Die Beiträge zur InGeoForum-Mitgliedschaft sind in einer Beitragsordnung (siehe Anhang) geregelt.

  2. Die Beitragsordnung ist Bestandteil des Jahreswirtschaftsplans.

  3. Das InGeoForum beschafft seine Mittel neben Zahlungen und Beiträgen seiner Mitglieder durch Vergütungen für erbrachte Dienstleistungen und Zuwendungen Dritter.

§ 7

Organe

Die Organe des InGeoForum sind: die InGeoForum-Vollversammlung, die Geschäftsführung, gegebenenfalls fachliche Komitees und gegebenenfalls der Beirat.

§ 8

InGeoForum-Vollversammlung

  1. Die InGeoForum-Vollversammlung besteht aus den InGeoForum-Mitgliedern. Bei Abstimmungen in InGeoForum-Vollversammlungen hat jedes Gründungs-Mitglied und jedes ordentliche Mitglied eine Stimme. Assoziierte Mitglieder dürfen an Abstimmungen teilnehmen, haben aber nur beratende Funktion.

  2. Die ordentliche InGeoForum-Vollversammlung wird mindestens einmal jährlich vom Sprecher der Geschäftsführung des InGeoForum einberufen.

  3. Die Einladung zur InGeoForum-Vollversammlung ist den InGeoForum-Mitgliedern schriftlich unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung mindestens zwei Wochen vorher zu übersenden.

  4. Eine außerordentliche InGeoForum-Vollversammlung wird vom Sprecher der Geschäftsführung im Bedarfsfall oder auf schriftlichen Antrag mindestens eines Drittels der InGeoForum-Mitglieder einberufen.

  5. InGeoForum-Mitglieder können sich in der InGeoForum-Vollversammlung durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen, sofern eine schriftlich erteilte Vertretungsmöglichkeit gegenüber dem Sprecher der Geschäftsführung nachweisbar ist.

§ 9

Geschäftsführung

  1. Die Geschäftsführung des InGeoForum ist ehrenamtlich tätig. Sie wird von der InGeoForum-Vollversammlung gewählt und vom Vorstand des ZGDV e.V. bestätigt.

  2. Die Geschäftsführung besteht aus bis zu drei Personen, die aus ihrer Mitte den Sprecher der Geschäftsführung wählen.

  3. Die Geschäftsführung wird auf drei Jahre gewählt. Wiederwahl ohne Amtsunterbrechung ist zulässig.

  4. Die Geschäftsführung kann sich eine separate Geschäftsordnung geben.

  5. Das InGeoForum wird durch zwei Mitglieder der Geschäftsführung gemeinschaftlich vertreten, von denen einer der Sprecher ist.

§ 10

Zuständigkeit der Geschäftsführung

  1. Die Geschäftsführung führt die Geschäfte, die das InGeoForum betreffen.

  2. Die Aufgaben der Geschäftsführung sind darüber hinaus:

    • Ergreifen von Maßnahmen, die geeignet sind, die Ziele des InGeoForum im Sinne des § 2 zu erreichen,

    • Aufstellung des Jahreswirtschaftsplans, der Jahresrechnung, Vorbereitung der Beschlüsse der InGeoForum-Vollversammlung,

    • Berichterstattung gegenüber dem ZGDV-Vorstand.

  3. Die Geschäftsführung kann zur Verwirklichung der Ziele des InGeoForum sogenannte fachliche Komitees einrichten. Ein Komitee besteht aus Personen, die Mitglied sind oder Mitgliedern des InGeoForum angehören. Es wird durch die Geschäftsführung nach Zahl und Person berufen und durch die InGeoForum-Vollversammlung bestätigt.

  4. Das InGeoForum ist den Haushaltsregeln und dem Controlling des ZGDV unterworfen.

§ 11

Zuständigkeiten der InGeoForum-Vollversammlung

  1. Die InGeoForum-Vollversammlung hat im Rahmen der ZGDV-Satzung folgende Rechte und Pflichten:

    • Sie wählt die Geschäftsführung aus drei Personen,

    • sie prüft und genehmigt die Jahresrechnung des Forums, die die Geschäftsführung vorlegt, erteilt der Geschäftsführung Entlastung und empfiehlt der ZGDV-Mitgliederversammlung, den ZGDV-Vorstand in Sachen InGeoForum zu entlasten,

    • sie beschließt über Angelegenheiten, die die Geschäftsführung zur Beschlußfassung vorlegt; sie genehmigt insbesondere den Jahreswirtschaftsplan und beschließt über die mittel- und langfristigen Zielsetzungen des InGeoForum,

    • sie beschließt über Änderungen der Geschäftsordnung,

    • sie beschließt über den Vorschlag an den ZGDV-Vorstand nach Auflösung des InGeoForum nach § 14 dieser Geschäftsordnung.

  2. Die Zustimmung der InGeoForum-Vollversammlung ist ferner erforderlich für

    • das Inkrafttreten der Geschäftsordnung, die Regelung der Einzelheiten der Aufgaben der Geschäftsstelle und InGeoForum-Mitgliedschaft, sowie die Einzelheiten der InGeoForum-Beitragsordnung.

  3. Die Beschlüsse der InGeoForum-Vollversammlung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des ZGDV-Vorstands. Einreden müssen innerhalb von 6 Wochen nach Zustellung des Protokolls der Vollversammlung an den ZGDV-Vorstand vorgenommen werden, andernfalls gelten die Beschlüsse als durch den ZGDV-Vorstand genehmigt.

§ 12

Beschlußfassung der InGeoForum-Vollversammlung

  1. Die InGeoForum-Vollversammlung leitet der Sprecher der Geschäftsführung oder ein von ihm bevollmächtigtes Mitglied der Geschäftsführung des InGeoForum.

  2. Beschlüsse, nicht aber Änderungen der Geschäftsordnung oder die Auflösung des InGeoForum, können ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden InGeoForum-Mitglieder gefaßt werden. Diese Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der Zahl der abgegebenen Stimmen gefaßt.

  3. Es erfolgt eine Niederschrift der InGeoForum-Vollversammlung durch den Schriftführer. Dieser wird zu Beginn der InGeoForum-Vollversammlung vom Sprecher der Geschäftsführung bestimmt. Die Niederschrift wird den InGeoForum-Mitgliedern zugänglich gemacht und zugesandt.

  4. Änderungen der Geschäftsordnung werden von der InGeoForum-Vollversammlung mit Dreiviertelmehrheit der anwesenden InGeoForum-Mitglieder gefaßt. Dabei müssen mindestens die Hälfte der InGeoForum-Mitglieder anwesend sein.

  5. Die Wahl der dreiköpfigen Geschäftsführung erfolgt von der InGeoForum- Vollversammlung in geheimer Abstimmung mit einfacher Mehrheit. Wiederwahl ist zulässig. Bei Ausscheiden oder der Abberufung eines Mitglieds der Geschäftsführung haben unverzüglich Neuwahlen zu erfolgen. Bis dahin bestimmt die Geschäftsführung im Einvernehmen mit dem ZGDV-Vorstand ein kommissarisches Mitglied der Geschäftsführung.

  6. Die InGeoForum-Vollversammlung kann sich eine separate Geschäftsordnung geben.

§ 13

Beirat

  1. Das InGeoForum kann einen Beirat einrichten.

  2. Der Beirat berät die Geschäftsführung in den Fragen der Zielsetzung und der Förderung des InGeoForum.

  3. Die Mitglieder des Beirats werden von der InGeoForum-Vollversammlung vorgeschlagen und auf drei Jahre berufen. Wiederberufung ist zulässig. Der Beirat kann sich eine Beiratsordnung geben.

§ 14

Haftung

Die Mitglieder des InGeoForum haften nicht für Verpflichtungen des InGeoForum gegenüber Dritten.

§ 15

Auflösung

  1. Die Auflösung des InGeoForum kann nur in einer InGeoForum-Vollversammlung mit Zweidrittelmehrheit der gesamten, nicht nur der anwesenden, InGeoForum-Mitglieder beschlossen werden.

  2. Der Vollzug dieses Beschlusses erfolgt durch den ZGDV-Vorstand.

§ 15

Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsordnung rechtsunwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

  2. Für eine rechtsunwirksame Bestimmung ist durch die Vollversammlung dem ZGDV-Vorstand eine rechtswirksame Bestimmung vorzuschlagen, die in ihrer Wirkung dem Sinn der ursprünglichen Bestimmung weitestmöglich entspricht.

Anhang Beitragsordnung des InGeoForum *

  1. Gründungsmitglieder des InGeoForum zahlen für die Mitgliedschaft keinen Beitrag.

  2. Ordentliche Mitglieder, die juristische Personen aber keine Mitglieder des ZGDV e.V. sind, entrichten einen jährlichen Beitrag zur Mitgliedschaft im InGeoForum von € 1.550,-.

  3. Ordentliche Mitglieder, die juristische Personen aber gleichzeitig Mitglieder des ZGDV e.V. sind, entrichten einen jährlichen Beitrag zur Mitgliedschaft im InGeoForum von € 775,-.

  4. Assoziierte Mitglieder aus Verwaltung und Wirtschaft, die juristische Personen sind, entrichten einen jährlichen Beitrag zur Mitgliedschaft im InGeoForum von € 520,-.

  5. Assoziierte Mitglieder aus Hochschulen, Universitäten und Verbänden entrichten einen jährlichen Beitrag zur Mitgliedschaft im InGeoForum von € 100,-.

  6. Natürliche Personen entrichten einen jährlichen Beitrag zur Mitgliedschaft im InGeoForum von € 100,-.

  7. Der Vorstandsvorsitzende des ZGDV e.V. zahlt für die persönliche Mitgliedschaft keinen Beitrag.

* Inclusive Änderung der Beiträge in Euro laut Beschluß der Mitgliederversammlung vom 12.12.2001.

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